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Zentralisierung und Digitalisierung der Handelsregister in Baden-Württemberg

Nach EU-Vorgaben (SLIM IV Richtlinie) werden die Handelsregister in Baden-Württemberg digitalisiert. Gleichzeitig erfolgt eine Konzentrierung der bisher 53 Registergerichte in Baden-Württemberg auf vier Amtsgerichte. Neben dem Amtsgericht Freiburg für den Zuständigkeitsbereich Südbaden sind dies das Amtsgericht Mannheim für den Zuständigkeitsbereich Nordbaden sowie in Württemberg die Amtsgerichte Stuttgart und Ulm.

Die Zuordnung der Registergerichte in Baden-Württemberg können Sie im Folgenden einsehen:

  Örtliche Zuständigkeiten der Registergerichte

 

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