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Presseerklärung

Datum: 25.06.2018

Kurzbeschreibung: 

Zugbegleiter wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in über 100 Fällen verurteilt

Ein Zugbegleiter wurde heute durch das Amtsgericht Freiburg wegen schweren sexu-ellen Missbrauchs eines Kindes in 63 Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen in 69 Fällen unter Einbeziehung einer bereits am 05.04.2016 verhäng-ten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Dar-über hinaus wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 5 Fäl-len und wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen in 86 Fällen zu einer (wei-teren) Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Dem 48 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, der sich in dieser Sache in Unter-suchungshaft befindet, wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in 71 Fäl-len sowie schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen in 155 Fällen zur Last ge-legt. Der Angeklagte wurde im April 2016 bereits wegen einschlägiger Tagen im Straf-befehlsverfahren zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die vorliegenden Taten sollen sich im Zeitraum von Juni 2013 bis Oktober 2017 in der Wohnung des Angeklagten in einer Stadt im Südwesten Baden-Württembergs ereignet haben. Der Angeklagte soll als Zugbegleiter im Rahmen von Zugfahrten die im Tatzeitraum 12-17jährigen männlichen Kinder und Jugendlichen angesprochen haben. Die Jungen hätten den Angeklagten in dessen Wohnung be-gleitet. Der Angeklagte soll sowohl sexuelle Handlungen an den Kindern und Jugend-lichen vorgenommen haben als auch sexuelle Handlungen an sich vornehmen las-sen. Zum Teil seien die Handlungen von ihm mit Geldbeträgen zwischen 10 und 90 EUR bezahlt worden, zum Teil habe er die Leistungen gegen ausstehende Schulden eingefordert.

Der Angeklagte räumte die Taten in vollem Umfang ein. Die Tatopfer mussten deshalb nicht als Zeugen vor Gericht aussagen.

Wegen des oben genannten während der laufenden Tatserie gegen den Beschuldig-ten ergangenen Strafbefehls, der eine sogenannte Zäsurwirkung für die danach lie-genden Taten entfaltet, waren zwei separate Strafen zu bilden.

Nach Einstellung von 3 Vorwürfen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde der Angeklagte deshalb heute wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 63 Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen in 69 Fäl-len unter Einbeziehung der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Titisee-Neustadt vom 05.04.2016 verhängten Einzelstrafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtfrei-heitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Darüber hinaus wur-de der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 5 Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen in 86 Fällen zu einer (weite-ren) Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Das Urteil entsprach nahezu in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte – ohne exakte Bezifferung – eine mildere Strafe beantragt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Petersen
Richter am Amtsgericht

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