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Notariatsreform zum 1. Januar 2018

Datum: 12.10.2017

Kurzbeschreibung: Auswirkungen für die Nachlasssachen

Die Notariate in Baden-Württemberg weisen eine historisch gewachsene Struktur auf, die es sonst nirgends mehr in Deutschland und Europa gibt. Zum 1. Januar 2018 wer-den alle bisherigen rund 300 staatlichen Notariate aufgelöst. Beurkundungen werden dann ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenom-men.
Die bislang den Notariaten übertragene Aufgabe in Nachlasssachen geht mit dem 1. Januar 2018 in die Zuständigkeit von Amtsgerichten über. Dabei wurde eine Zusam-menlegung der Nachlasssachen bei denjenigen Amtsgerichten vorgenommen, bei de-nen bereits heute das Familiengericht angesiedelt ist. Das Amtsgericht Freiburg wird damit ab dem 1. Januar 2018 zuständig sein für alle Nachlasssachen der Notariate Freiburg, Kirchzarten, Breisach, Müllheim, Staufen und Titisee-Neustadt.

Das künftige Nachlassgericht wird als Abteilung des Amtsgerichts Freiburg in den bis-herigen Räumen des Notariats Freiburg ansässig sein: Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg. Da mit dem Wechsel der Zuständigkeit für Nachlasssachen sowohl personel-le Wechsel als auch der Wechsel von Hard- und Software sowie der Umzug von Per-sonal und Akten erfolgen, ist zum Jahresbeginn 2018 mit Verzögerungen bei der Be-arbeitung von Nachlasssachen zu rechnen. Dafür bitten wir bereits jetzt um Verständ-nis. Ein uneingeschränkter Publikumsverkehr wird aber gewährleistet sein.

Rukopf
Richter am Amtsgericht

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