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Sie erreichen uns persönlich zu folgenden Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr  
    oder nach Vereinbarung    

Registerausdrucke und Anfragen an das Registergericht:

  • Beglaubigte und unbeglaubigte Ausdrucke aus den Registern fordern Sie bitte grundsätzlich schriftlich, per E-Mail (Adresse siehe hier) bzw. per Fax (0761 / 205-1950) bei den Sachbearbeiterinnen der Serviceeinheiten an. Bitte beachten Sie inbesondere zur Anforderung per E-Mail auch diesen Hinweis.
  • Die Zuständigkeit der Serviceeinheiten richtet sich nach der Endziffer bzw. den beiden letzten Ziffern der Geschäfts- bzw. Registernummer; auf den Geschäftsverteilungsplan und diese Übersicht wird verwiesen:
  • Sonstige Auskünfte erteilt die Infothek des Registergerichts unter den Telefon-Nummern 0761 / 205-1900 (Neue Telefonnummer seit/ab 10.05.2021).

  • Anfragen an das Registergericht, die bestimmte Firmen oder Gesellschaften oder bereits anhängige Anmeldungen betreffen, können unmittelbar an die zuständige Rechtspflegerin bzw. den zuständigen Rechtspfleger gerichtet werden.
    Die Zuständigkeiten nach den Endziffern der Geschäfts-bzw. Registernummern entnehmen Sie bitte dem Geschäftsverteilungsplan.

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