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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Für die Fertigung von Legalisationen (Beglaubigungen) deutscher Urkunden zum Gebrauch im Ausland wenden Sie sich bitte an das "Landgericht Freiburg".

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